Was muss ich beachten, wenn ich Handwerkzeuge mitnehme, um Arbeiten auszuführen?
Wenn Sie Waren (z. B. Handwerkzeuge) mit einem Wert von über 1500 £ vorübergehend aus dem Vereinigten Königreich ausführen, benötigen Sie ein ATA-Carnet. Unterhalb dieses Wertes reicht eine mündliche Erklärung zur vorübergehenden Einfuhr aus.
ATA-Carnet
Ein ATA-Carnet, manchmal auch als „Reisepass für Waren“ bezeichnet, ist ein internationales Dokument, das die vorübergehende Aus- und Einfuhr von nicht verderblichen Waren für bis zu einem Jahr ermöglicht. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsgeräte, Ausstellungsausrüstung und Handelsmuster.
Lesen Sie unseren Leitfaden zur Verwendung eines ATA-Carnets.
Wenn Sie Verbrauchsmaterialien wie Nägel, Schrauben und Schweißstäbe mitnehmen, benötigen Sie eine Zollabfertigung, können aber bei der Rückführung der Waren die „Returned Goods Relief“ (RGR) geltend machen.
Vorübergehende Einfuhr
Für die vorübergehende Einfuhr muss das Inventar der Handwerkzeuge einschließlich Mengen, Beschreibungen und Werten aufgelistet werden.
Beispiele für Handwerkzeuge
- Hämmer, Holzhämmer
- Schraubendreher (Flach-, Kreuzschlitz-Sets)
- Schraubenschlüssel, Steckschlüssel (verstellbar)
- Zangen (Spitzzangen, Schneidezangen)
- Handsägen, Bügelsägen
- Meißel, Feilen
- Bolzenschneider, Abisolierzangen
- Maßbänder, Wasserwaagen
- Akku-Bohrmaschine + Bits
- Werkzeugkästen/-taschen
Nicht als Handwerkzeuge eingestuft
- Generatoren
- Verbrauchsmaterialien (z. B. Nägel, Farbe usw.)