
Aktualisierung zur Maul- und Klauenseuche – Österreich
Nach einer Bewertung hat das Vereinigte Königreich die Beschränkungen für die Maul- und Klauenseuche in Österreich aufgehoben.
Dies bedeutet, dass die Ausfuhr betroffener Erzeugnisse aus Österreich wieder aufgenommen werden kann, sofern alle anderen Einfuhrbedingungen erfüllt sind und die Bescheinigungen in den entsprechenden Gesundheitszeugnissen für die Ausfuhr bestätigt werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter Imports, exports and EU trade of animals and animal products: topical issues - GOV.UK.
Leitlinien sind verfügbar unter: 24 June 2025: Lifting of FMD-related commercial import restrictions for Austria - GOV.UK "
- Animal & Plant Health Agency
Aktuelles zur Lumpy-Skin-Krankheit – Italien
„Großbritannien (England, Schottland und Wales) hat die Einfuhr folgender Rindererzeugnisse aus Italien ausgesetzt:
- lebende Tiere
- Keimplasma
- Innereien (außer Zwerchfell und Kaumuskeln)
- Rohmilch und Rohmilcherzeugnisse, einschließlich Rohkolostrum
- Häute und Felle, sofern sie nicht gemäß Artikel 11.9.13 Absatz 2 Buchstaben b, c oder d des WOAH-Landtierseuchengesetzes behandelt wurden
- alle tierischen Nebenprodukte (ausgenommen Därme, Gelatine, Kollagen, Talg, Hufe und Hörner), sofern die Produkte nicht einer Hitzebehandlung bei einer Mindesttemperatur von 65 °C für mindestens 30 Minuten unterzogen wurden.
Grund dafür ist ein Ausbruch der Lumpy-Skin-Krankheit in Italien, der am 21. Juni 2025 bestätigt wurde.
Weitere Informationen zu diesen Beschränkungen finden Sie unter Imports, exports and EU trade of animals and animal products: topical issues.
Leitlinien sind verfügbar unter: 25 June 2025: Outbreak of lumpy skin disease in Italy"
- Animal & Plant Health Agency