Transit ist ein Zollverfahren, mit dem Waren unter Zollkontrolle über internationale Grenzen befördert werden können. Sie benötigen eine Bürgschaft zur Absicherung aller Abgaben für die von Ihnen beförderten Waren.
T1 für Nicht-Unionswaren
- Das T1-Dokument ist für die Zollbehörden erforderlich und bietet eine Lösung für Waren, die unter ein zollrechtliches Versandverfahren fallen.
- Waren, die von außerhalb der EU kommen oder nicht in den freien Verkehr überführt wurden, dürfen nicht frei gehandelt werden. Der Grund hierfür ist, dass Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer gezahlt werden müssen.
T2 für Unionswaren
- Bei der Ausfuhr von Waren in ein EFTA-Land müssen sie von einer Ausfuhranmeldung und einem Versanddokument T2 begleitet sein, um nachzuweisen, dass es sich um Unionswaren handelt.
- T2-Waren können im Bestimmungsland angemeldet werden.
- Nicht alle Länder in Europa sind EU-Mitglieder. Für den Transit von einem EU-Land in ein anderes EU-Land über einen Drittstaat kann ein T2-Transitdokument erforderlich sein.
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