Das Importkontrollsystem 2 (ICS2) ist das neue IT-System für die Einreichung von summarischen Einfuhranmeldungen (ENS), Ankunftsmeldungen und Warenpräsentationsmeldungen. Es ersetzt das Importkontrollsystem Nordirland (ICSNI) für Waren, die nach Nordirland eingeführt werden, und das Importkontrollsystem 1 (ICS1) für Waren, die in die EU eingeführt werden.
Nach dem 31. Dezember 2025 müssen Spediteure und Frachtführer ICS2 nutzen, um weiterhin ENS-Anmeldungen zu machen, wenn sie Waren transportieren von:
- Großbritannien (GB) nach Nordirland (NI)
- Ländern außerhalb der EU nach NI
- GB in die EU
Was du jetzt tun musst
Überprüfe, ob dein Spediteur oder Frachtführer schon auf ICS2 umgestellt hat, oder frag ihn nach dem Startdatum, falls er noch umstellen muss.
Stell sicher, dass deine Lieferkette über die zusätzlichen ICS2-spezifischen Daten verfügt, die für die Einreichung von ENS-Erklärungen erforderlich sind, damit deine Waren reibungslos transportiert werden können.
Beachte Folgendes:
- Wenn du Waren nach NI transportierst, muss dein Spediteur ab dem 31. Dezember 2025 ICS2 verwenden.
- du Waren in die EU transportierst, solltest du wissen, dass verschiedene EU-Länder zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit der Nutzung von ICS2 beginnen werden – und in einigen Fällen bereits ICS2 für Straßen- und Schienentransporte verwenden, was bedeutet, dass du deinen Spediteuren möglicherweise für einige Transporte früher als für andere zusätzliche Informationen für ICS2 zur Verfügung stellen musst
Zur Erinnerung: Zu den für ICS2 erforderlichen Informationen gehören:
- eine genaue Beschreibung der Waren – lies die Leitlinien zu zulässigen und unzulässigen Begriffen für die Beschreibung von Waren, um mehr über die neuen „Stoppwörter” zu erfahren, die in ICS2 eingeführt werden
- der Warencode auf Artikelebene (6–8 Ziffern)
- die Warenmenge (Masse)
- Informationen zum Käufer und Verkäufer
- der Lieferort
- zusätzliche Informationen oder Begleitdokumente (z. B. Lizenzen oder Zertifikate)
- Ankunftsmeldung – nur für unbegleitete Roll-on-Roll-off-Güter (RoRo)
- Meldung der Warenvorführung
Rollen und Verantwortlichkeiten
Der Spediteur oder Frachtführer ist gesetzlich dafür verantwortlich, ENS-Erklärungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einzureichen. Spediteure und Frachtführer sind auch dafür verantwortlich, dass Ankunfts- und Warenvorführungsmeldungen in ICS2 eingereicht werden.
Eine dritte Partei kann ENS-Erklärungen im Namen des Beförderers einreichen, dies darf jedoch nur durch einen Vertreter oder eine dritte Partei mit Wissen und Zustimmung des Beförderers erfolgen.
Bei der Beauftragung einer dritten Partei mit der Einreichung im Namen des Beförderers sollten die Geschäftsbedingungen verwendet werden. Dies kann die Änderung eines bestehenden Vertrags oder die Erstellung eines neuen Vertrags erfordern.
HMRC