Understanding ICS2

Für EU-Importe werden zusätzliche Datenanforderungen erforderlich sein, um die Sicherheit an den EU-Grenzen zu erhöhen.

Wenn Sie Waren per Bahn, Straße oder See in die EU transportieren, sind Sie von der bevorstehenden Einführung von ICS2 betroffen.

Spediteure müssen bei der Einreichung ihrer summarischen Eingangsanmeldung (ENS) zusätzliche Informationen bereitstellen.

  • Für die Nordsee (maritime Einreichung) ist ICS2 bereits seit einigen Monaten in Gebrauch.
  • Straßen- und Schienentransportunternehmen (RoRo-Einreichung) sollten sich zwischen dem 1. April und dem 1. September 2025 anschließen.

Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um sich auf ICS2 vorzubereiten.

Was ist ICS2?

ICS2, oder Import Control System 2, ist die neue und aktualisierte Version des EU-„Importkontrollsystems”.

Das IT-System für die Sicherheit vor der Ankunft soll die Sicherheit an den EU-Grenzen verbessern, indem es der EU zusätzliche Informationen für die Risikobewertung liefert und eine nahtlose Verarbeitung der Frachtinformationen durch Spediteure ermöglicht.

Was müssen Spediteure wissen?

Wenn Sie Waren in die EU transportieren, müssen Sie vor der Ankunft Ihrer Waren an der Grenze zusätzliche Daten in Ihrer ENS-Anmeldung über ICS2 bereitstellen.

Sobald Ihre ENS-Erklärung geprüft wurde, entscheiden die zuständigen Hafenbehörden, ob Ihre Waren zur Einfuhr freigegeben werden können, ob weitere Informationen erforderlich sind oder ob Ihren Waren die Einfuhr in die EU verweigert werden soll.

Aktuelle ICS-Anforderungen

  • Informationen zu Fahrzeug/Anhänger
  • Angaben zur Route
  • Reisedatum und -zeit
  • IMO (für IE oder unbegleitete Fracht)
  • Angaben zum Empfänger und Versender
  • Beschreibung der Waren / 4-stelliger Warencode
  • Informationen zum Paket

Welche zusätzlichen Daten sind für ICS2 erforderlich?

Wie oben erwähnt, werden mit ICS2 zusätzliche Informationsanforderungen für ENS-Anmeldungen eingeführt.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

1. 6-stelliger HS-Warencode

Die größte Änderung durch die Einführung von ICS2 ist der HS-Warencode, der nun statt mit 4 mit 6 Stellen angegeben werden muss.

2. EU- oder XI-EORI-Nummer des Spediteurs

Eine weitere wichtige Änderung für Ihre ENS-Anmeldung ist die Angabe der EU-EORI-Nummer (erstes Zollgebiet) des EU-Käufers (Empfängers) für begleitete Fracht.

3. EU- oder XI-EORI-Nummer des Importeurs

Sie müssen die EU- oder XI-EORI-Nummer des Importeurs angeben, wenn es sich um ein Unternehmen handelt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Übergang von ICS1 zu ICS2.

Wie können wir Ihnen helfen?

Die neuen Datenanforderungen führen dazu, dass Spediteure zusätzliche Zeit und Ressourcen für die Erstellung ihrer ENS-Erklärungen aufwenden müssen. Diese zusätzliche Zeit kann sich schnell summieren, insbesondere bei regelmäßigen Importen aus der EU.

Aber genau hier kommen wir ins Spiel. Als führender britischer Zollagent können unsere Experten Ihnen dabei helfen, Ihre Zollprozesse zu optimieren und gleichzeitig die Vorschriften einzuhalten – so sparen Sie Ihrem Unternehmen Zeit und Geld.

Wenn Sie mehr über ICS2 und die Vorbereitungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns.

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