GMR Compliance for T1s

Die Nichteinhaltung der GMR-Vorschriften bei Transitbewegungen kann zu Strafen von bis zu 2500 £ führen.

Um Ihnen zu helfen, mögliche Bußgelder zu vermeiden und die Vorschriften einzuhalten, haben wir einen kurzen Leitfaden zur Einhaltung der GMR-Vorschriften für Ihre Importe und Exporte nach Großbritannien erstellt.

Importe nach Großbritannien – Strafen bei Nichteinhaltung der GMR-Vorschriften

Das HMRC Transit Policy Team hat kürzlich folgende Erklärung an Spediteure herausgegeben:

„Ab dem 7. April 2025 kann der für die Einfuhr der Waren nach Großbritannien verantwortliche Spediteur mit einer zivilrechtlichen Geldstrafe von bis zu 2500 £ belegt werden, wenn er nicht alle Referenznummern für Transitbewegungen beim Office of Transit vorlegt.

Wenn Transitbewegungen über einen GVMS-Hafen nach Großbritannien gelangen sollen, müssen alle Transitbewegungsreferenznummern (MRNs), die sich auf die Waren im Fahrzeug beziehen, in der Warenbewegungsreferenz (GMR) enthalten sein und in das GVMS eingegeben werden, bevor das Fahrzeug die Fähre nach Großbritannien besteigt.“

– HMRC.

Lesen Sie die vollständige Erklärung auf unserer Website.

Exporte aus Großbritannien – was müssen Spediteure tun?

Unsere Customs Compliance Managerin Fran erklärt, was Spediteure zu erwarten haben und wie sie Strafen vermeiden können.

„Spediteure, die das Vereinigte Königreich mit einem Transitdokument über einen GVMS-Hafen verlassen, müssen die folgenden Schritte durchführen:

  1. Eine Export-MRN beantragen
  2. Die Export-MRN zur GMR hinzufügen
  3. Zur Ausfuhrstelle gehen und das T1 von der Grenzbehörde validieren lassen
  4. Sobald das T1 validiert wurde, ermöglicht die GMR die Beförderung. Wenn das T1 nicht validiert wurde, funktioniert das GMR nicht.

Bei der Erstellung eines GMR müssen Sie alle T1-Formulare in Ihre Anmeldung aufnehmen (vorausgesetzt, die MRN des T1 ist zu diesem Zeitpunkt bekannt).“

Weitere Informationen zu port passes (einschließlich GMR) finden Sie auf unserer Website.

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